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Arbeitnehmerveranlagung
Update zur antraglosen Arbeitnehmerveranlagung
Absetzbarkeit neu

Der Fundraising Verband Austria, das Rote Kreuz, Caritas und DIRECT MIND bilden die Arbeitsgruppe zur automatischen Spendenabsetzbarkeit, die vom Bundesministerium für Finanzen geleitet wird. Sie wurde ins Leben gerufen, um die Herausforderungen der Gesetzesnovelle aufzuzeigen und zu meistern.  Denn schon 2018 müssen sämtliche Spenden des Jahres 2017 automatisch an das Finanzamt gemeldet werden. Das gilt natürlich nur für Organisationen, die diese Absetzbarkeit erhalten haben.

Daran wird nicht gerüttelt:

Damit die Spenden eindeutig zuordenbar sind, muss das Geburtsdatum erhoben werden. Diese Daten sind – neben dem korrekten Vor- und Nachnamen – der zentrale Bestandteil zur Erstellung des „verschlüsselten bereichsspezifischen Personenkennzeichen Steuern und Abgaben“ (vbPkSA).

Für die Datenübermittlung braucht jede Organisation eine DVR-Nummer und einen Zugang zum Finanz-Online-Portal. Für Agenturen wird eine Lösung erarbeitet, damit – ähnlich wie bei einem Steuerberater – mehrere Meldungen gleichzeitig gemacht werden können.

Das bleibt weiterhin offen: 

Was ist zu tun, wenn das Geburtsdatum bereits bekannt ist? Muss es hier eine Opt-in oder Opt-out Möglichkeit geben? Wie muss die Zu- oder Absage der Spender für die Meldung an das Finanzamt dokumentiert sein? Jeder kann ja seine Meinung ändern. Was, wenn ein Spender in der Datenbank einer Organisation mehrfach aufscheint?

Spannend werden in jedem Fall die nächsten Schritte:

  • Im August bzw. September soll es eine erste Testphase für Datenübermittlung und Treffersuche im zentralen Melderegister geben. Dabei wird ein Sample aus bestehenden Daten übermittelt, um zu sehen, wie gut damit gearbeitet werden kann.
  • In Entwicklung sind derzeit auch neue Zahlscheine, auf denen es die Möglichkeit geben wird, das Geburtsdatum direkt einzutragen. Geeignet sein werden diese für Zahlscheinbeilagen und Zahlscheinauflagen, nicht aber für personalisierte Zahlscheine, die automatisiert eingelesen werden.
  • Für Herbst 2016 ist eine breite Informationskampagne des Finanzministeriums für die Bevölkerung geplant, die mit dem Fundraising Verband Austria abgestimmt wird.

Sie sehen, in den nächsten Monaten stehen wichtige Schritte auf dem Weg zur „Spendenabsetzbarkeit neu“ ins Haus. Wir werden uns für eine möglichst praktikable Lösung einsetzen und halten Sie dabei natürlich auf dem Laufenden.

15. Juli 2016

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