Welche Änderung gibt es für alle Spender durch die neue Spendenabsetzbarkeit?
Spender können ihre geleisteten Spenden nicht mehr selbst von der Steuer absetzen. Die Organisation meldet – auf Wunsch – die Daten an das Finanzamt. Ab dem Steuerausgleich 2017 gibt es das Feld auf dem Formular des Finanzamtes zur Eintragung der geleisteten Spende nicht mehr.
Was müssen Spender jetzt tun?
Wenn Spender ihre Unterstützungsbeiträge von der Steuer absetzen möchte, muss man das Geburtsdatum und den Vor- und Zunamen einmalig der Organisation bekannt geben. Der Name muss genau nach der Schreibweise laut Meldezettel bekannt gegeben werden.
Keine Meldung an das Finanzamt erwünscht?
Wer seine Spenden nicht von der Steuer absetzen will, muss sein Geburtsdatum nicht bekannt geben. Falls das Geburtsdatum bekannt ist, wird eine Restriktion in der Datenbank gesetzt; und der Hinweis, dass die Meldung an das Finanzamt nicht erwünscht ist.
Müssen Spender ihre Daten der NPO bekannt geben?
Nein. Spender sind nicht verpflichtet, Daten bekannt zu geben. Will man aber seine geleistete Spende von der Steuer absetzen, ist Geburtsdatum und Vor- und Zuname erforderlich.
Ist die Übermittlung der Daten datenschutzrechtlich gesichert?
Ja. Die Organisation übermittelt dem Finanzamt die Spenderdaten (Vor- und Zuname, Geburtsdatum und Höhe der Spende) in verschlüsselter Form.
Bis wann werden die Daten dem Finanzamt gemeldet?
Die Organisation ist verpflichtet, bis Ende Februar des Folgejahres, die Daten dem Finanzamt zu übermitteln.
Können Daten auch nach der Meldung noch bekannt gegeben werden?
Ja. Spender können ihre Daten auch noch später bekannt geben. Eine Nachmeldung ist bis zu fünf Jahren möglich.
Wie können Spender kontrollieren, welche Spendenhöhe gemeldet wurde?
Es werden per Brief Bestätigungen verschickt, die die persönliche Spendensumme ausweisen. Auf der amtlichen FinanzOnline-Platform ist die Summe der getätigten Spenden ebenfalls ersichtlich. Wer eine genaue Aufschlüsselung der Spendensumme pro Organisation sucht, findet sie auf der gleichen Menü-Ebene wie die Gehaltszettel.
Was ist, wenn die Spendenhöhe nicht stimmt?
Sollte die Spendenhöhe auf der Spendenbestätigung bzw. im eigenen FinanzOnline nicht ident mit der tatsächlich geleisteten Spende sein, ist dies der Organisation mitzuteilen. Änderungen bzgl. der Spendenhöhe sind bis zu fünf Jahre im Nachhinein möglich.
Was ist, wenn Spender den Steuerausgleich schon früher machen wollen; noch bevor die Einmeldung erfolgt?
Das ist kein Problem: Spender können den Ausgleich machen. Sie werden vom Finanzamt automatisch informiert, sobald das Finanzamt mit der Bearbeitung des Steuerausgleiches fertig ist. Dieses Jahr wird voraussichtlich im Sommer ein Bescheid vom Finanzamt kommen.
Bis wann wird gebucht?
Alle Spenden, die bis 31.12. eingelangt sind, werden dem Finanzamt gemeldet. Falls es Spenden gibt, die bis zum 3.1. einlangen und dem Vorjahr zugewiesen werden müssen, wird diese Änderung in Form von Korrekturmeldungen erledigt.
Kann künftig nicht mehr anonym gespendet werden?
Selbstverständlich kann weiterhin anonym gespendet werden. Der Spender verzichtet dadurch jedoch – so wie auch bisher – auf die Möglichkeit, seine Spende als Sonderausgabe im Zuge seiner (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung absetzen zu können.