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Arbeitnehmerveranlagung
Antraglose Arbeitnehmerveranlagung – was wir bisher wissen
Absetzbarkeit neu
Markt-Themen
Spender binden

Wer freut sich nicht, wenn er ein wenig Geld vom Staat zurück bekommt? Vor allem dann, wenn es auch noch ganz von selbst ins Haus flattert. Genau das dürfen sich viele Österreicherinnen und Österreicher von der Gesetzesänderung zur „antraglosen Arbeitnehmerveranlagung“ (AANV) erhoffen. Denn schon für das Kalenderjahr 2017 soll der Steuerausgleich automatisch erfolgen – antragslos eben. Und da Spenden an mittlerweile gut 1.000 heimische Organisationen von der Steuer absetzbar sind, beschäftigt dieses Thema auch uns Fundraiser.

Denn die Herausforderung dabei wird es sein, gerade diese Automatisierung zu schaffen. Dazu müssen Organisationen nämlich von sich aus sämtliche Spenden dem Finanzamt melden. Und damit sie auch eindeutig zuzuordnen sind, wird auch das Geburtsdatum jedes Spenders benötigt. Es ist, neben Vor- und Nachnamen, ein Bestandteil, der zur Erstellung des „verschlüsselten bereichsspezifischen Personenkennzeichen Steuern und Abgaben“ (vbPkSA) nötig sein wird.

An den Details arbeitet man im Finanzamt derzeit noch. Soviel können wir Ihnen aber schon jetzt sagen:

  • Die „Antraglose Arbeitnehmerveranlagung“kommt (aus heutiger Sicht) mit 28. Februar 2018. Das bedeutet, dass die 2017 geleisteten Spenden bereits auf diesem Weg abgesetzt werden.
  • Nachmeldungen werden auch nach dem 28. Februar möglich sein. Wie lange und auf welchem Weg ist noch nicht definiert.
  • Im zweiten Halbjahr 2017 soll in einer Testphase die Systematik geprüft und getestet werden.
  • Im Herbst 2016 will das Finanzministerum in einer Kommunikationskampagne die Öffentlichkeit über diese Neuerungen informieren.

Offene Fragen gibt es dennoch genug:

  • Wie kommen Organisationen an das Geburtsdatum ihrer Spender?
  • Wer haftet für Falschmeldungen?
  • Was muss alles in der Datenbank gespeichert werden und wie wirkt sich die Dokumentationspflicht auf die AANV aus?
  • Was, wenn einzelne Personen ihre Spende dem Finanzamt nicht melden möchten?

Sicherlich, hier müssen noch viele Punkte genau durchdacht und geklärt werden. Und das werden wir gerne für Sie tun. Denn als Teil der Arbeitsgruppe „Spendenabsetzbarkeit neu“ ist DIRECT MIND in direktem Kontakt mit Finanzministerium und Fundraising Verband. Und natürlich werden wir Sie über alle neuen Informationen am Laufenden halten. Versprechen können wir Ihnen auch, dass unsere Datenbank Prosperus diese neue Herausforderung mit Bravur meistern und zur Schnittstelle zum Finanzamt ausgebaut wird. Denn sie wird der Dreh- und Angelpunkt der antraglosen Arbeitnehmerveranlagung sein.

All das stimmt uns positiv. Und weil Ihre Spenderinnen und Spender so schon bald ganz automatisch den Vorteil der Spendenabsetzbarkeit genießen können, sehen wir in der Gesetzesnovelle eine weitere Chance für Sie und die heimische Non-Profit-Szene.

5. April 2016

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