Sie kennen die Situation: Strafen enorm, Infos minimal. Und in der Auslegung wird es dann wohl eine österreichische Interpretation geben. Wir wollten uns nicht überraschen lassen.
Schnell und aktuell: die Online Lösung
Wir haben eine Online Lösung entwickelt, um die neuen Anforderungen zu erfüllen. Egal, wo die neuen Informationspflichten zum Tragen kommen, eine zentrale Webseite für jede Organisation zeigt alle notwendigen Hinweise. Sie ist leicht zu warten und bei jeder Aktion aktuell! Praktischer lässt es sich nicht lösen.
Individuell und immer verfügbar
Der Domain „datenschuetzen.at“ ist dem Namen der Organisations-Homepage nachgestellt. Diese Seite ist, wie die Spendenabsetzbarkeit-Seite auch, in alle Webkanäle integrierbar. So kann sie jederzeit aufgefunden und abgerufen werden! Diesen Service kann jeder nutzen. Dann sparen Sie sich die Zeit für wichtigere Aufgaben.
Sind auch Spendenbriefe betroffen?
Kurz gesagt: Ja. Für bestehende Spender empfehlen wir einen datenschutzrechtlichen Hinweis. Auch dazu haben wir passende Formulierungen entwickelt. Bei Aussendungen an neue Spender ist noch mehr notwendig. Setzen Sie gemietete Adresslisten ein, muss der Adress-Eigner angedruckt werden. Manche Listen sind zur Zeit gar nicht einsetzbar.
Sie haben dazu Fragen?